Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1 Geltungsbereich
(1) Die hier definierten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Andrea Wechtitsch, Gündorf 44, 8453 St.Johann i.S. (nachstehend „Besteskernoel.at“ genannt) und regeln die Rechte und Pflichten zwischen Besteskernoel.at und dem Kunden.
(2) Es gelten stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen AGB.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Abänderungen oder Ergänzungen dieser AGB seitens des Kunden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens der Besteskernoel.at.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch bei dessen Eingang nicht anerkannt, auch wenn Besteskernoel.at diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Angebote und Kostenvoranschläge sind stets als unverbindlich zu verstehen. Ebenso verpflichtet ein Angebot oder Kostenvoranschlag die Besteskernoel.at nicht zur Leistungserbringung.
(2) Angebote sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, als freibleibend anzusehen.
(3) Ein Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Besteskernoel.at kommt zustande, sobald der Kunde nach der Bestellung eine Auftragsbestätigung erhalten hat, oder die bestellte Lieferung versendet wurde, oder die tatsächliche Erbringung der Leistung begonnen hat.
(4) In Katalogen, Preislisten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Prospekten und einer Webseite der Besteskernoel.at enthaltene Angaben über Leistungen der Besteskernoel.at stellen kein Angebot dar. Diese Informationen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn auf diese in der Auftragsbestätigung schriftlich Bezug genommen wird.
§3 Preise
(1) Preisangaben verstehen sich nicht als Pauschalpreis.
(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Durchschnittssatzbesteuert gemäß $22 UStG als pauschalierter Landwirt.
(3) Verpackungs-, Transport, Verladungs- und Versandkosten, sowie Zoll- und Versicherungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.
(4) Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
§4 Zahlung
(1) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart sind Rechnungsbeträge und Teilzahlungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Die Berechtigung für einen Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer Teilzahlung, verfallen gewährte Vergütungen hinsichtlich Rabatte und Abschläge. Diese werden dann der Rechnung zugerechnet.
(4) Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Zahlungsverzugs, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten) an uns zu ersetzen.
(5) Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
§5 Lieferung, Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand zur Abholung im Lager bereithalten, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben.
(2) Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Besteskernoel.at verpflichtet sich eine Transportversicherung über den Versand von Waren abgefüllt in Flaschen abzuschließen.
(3) Besteskernoel.at ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist oder ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten hat.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von Besteskernoel.at gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Besteskernoel.at.
(2) In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
(3) Besteskernoel.at darf die zurückgenommene Vorbehaltsware freihändig und bestmöglich verwerten.
§8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung für unsere Produkte und Leistungen beträgt, wenn nicht anders angegeben, ein Jahr ab Übergabe.
§9 Haftung
(1) Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
§10 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
(2) Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung (ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien) zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
§11 Allgemeines
(1) Es gilt österreichisches Recht
(2) Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens
(4) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht.
Stand 7/2018